Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen werden für folgende Zwecke eingesetzt:

 

                          zum Behandeln von Schmutzwasser (gewerbliches Abwasser) aus

                               industriellen Prozessen, aus Fahrzeugwaschanlagen, der Reinigung

                               von ölverschmutzten Teilen oder aus anderer Herkunft, z.B. Tankstellen,

                               Abfüllpunkten;

                          zum Behandeln von ölverschmutztem Regenwasser von undurchlässigen

                               Flächen, z.B. Parkplätzen, Straßen, Werkhöfen;

                          um unkrontrolliert auslaufende Leichtflüssigkeit zum Schutz der

                               umgebenden Flächen zurückzuhalten.

 

 

                    Abscheideranlagen sind mindestens alle sechs Monate durch einen Sachkundigen

                    zu warten und die Ergebnisse sind in einem Betriebstagebuch festzuhalten.

 

                    Vor der Inbetriebnahme und in Abständen von höchstens fünf Jahren müssen die

                    Abscheideranlagen einer Generalinspektion unterzogen werden.

 

 

                    Wir führen die sechs monatige Wartung, ebenso die Generalinspektion nach

                    DIN 1999-100 in Verbindung mit EN 858 Teil 1+2, zu der auch die Dichtheitsprüfung 

                    gehört, durch.

 

 

                    Die Kommune hat das Recht, durch Entwässerungssatzung kürzere Zeiträume und

                    Fristen für die Wartung, Generalinspektion und Dichtheitsprüfung festzulegen.

 

                    Weiterhin kann die Kommune nur bestimmte Sachverständige, die die Dichtheitsprüfung

                    durchführen, zulassen.

 

 

                    Wir prüfen mit modernster Technik und messen den Wasserverlust.

                    Ein Computer berechnet die Daten und ein mehrseitiges Prüfprotokoll wird ausgedruckt,

                    dass dem Bauamt auf Verlangen vorgelegt werden kann.

 

 

                   

                   

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