Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen werden für folgende Zwecke eingesetzt:
zum Behandeln von Schmutzwasser (gewerbliches Abwasser) aus
industriellen Prozessen, aus Fahrzeugwaschanlagen, der Reinigung
von ölverschmutzten Teilen oder aus anderer Herkunft, z.B. Tankstellen,
Abfüllpunkten;
zum Behandeln von ölverschmutztem Regenwasser von undurchlässigen
Flächen, z.B. Parkplätzen, Straßen, Werkhöfen;
um unkrontrolliert auslaufende Leichtflüssigkeit zum Schutz der
umgebenden Flächen zurückzuhalten.
Abscheideranlagen sind mindestens alle sechs Monate durch einen Sachkundigen
zu warten und die Ergebnisse sind in einem Betriebstagebuch festzuhalten.
Vor der Inbetriebnahme und in Abständen von höchstens fünf Jahren müssen die
Abscheideranlagen einer Generalinspektion unterzogen werden.
Wir führen die sechs monatige Wartung, ebenso die Generalinspektion nach
DIN 1999-100 in Verbindung mit EN 858 Teil 1+2, zu der auch die Dichtheitsprüfung
gehört, durch.
Die Kommune hat das Recht, durch Entwässerungssatzung kürzere Zeiträume und
Fristen für die Wartung, Generalinspektion und Dichtheitsprüfung festzulegen.
Weiterhin kann die Kommune nur bestimmte Sachverständige, die die Dichtheitsprüfung
durchführen, zulassen.
Wir prüfen mit modernster Technik und messen den Wasserverlust.
Ein Computer berechnet die Daten und ein mehrseitiges Prüfprotokoll wird ausgedruckt,
dass dem Bauamt auf Verlangen vorgelegt werden kann.