Abscheideranlagen für Fette sind immer dann einzusetzen, wenn Fette und Öle pflanzlichen

                    und tierischen Ursprungs aus dem Schmutzwasser zurückgehalten werden müssen. Dies gilt

                    für Betriebe gewerblicher und industrieller Art, z.B. für:

 

                          Küchenbetriebe und Großküchen, z.B. Gaststätten, Hotels, Kantinen

                          Grill-, Brat- und Frittierküchen

                          Essensausgabestellen (mit Rücklaufgeschirr)

                          Metzgereien mit und ohne Schlachtung

                          Fleisch- und Wurstfabriken mit und ohne Schlachtung

                          Schlachthöfe (Großschlachtereien

                          Geflügelschlachtereien

                          Darmzubereitungsanlagen

                          Tierkörperverwertungen

                          Knochen- und Leimsiederungen

                          Seifen- und Stearinfabriken

                          Ölmühlen

                          Speiseölraffinerien

                          Margarinefabriken

                          Konservenfabriken

                          Fertiggerichthersteller

                          Fritten- und Chipserzeugungen

                          Erdnussröstereien

 

   

                    Fettabscheideranlagen sind mindestens jährlich durch einen Sachkundigen zu warten und

                    die Ergebnisse sind in einem Betriebstagebuch festzuhalten.

 

                    Vor der Inbetriebnahme und in Abständen von höchstens fünf Jahren müssen die Fett-

                    abscheideranlagen von einem Fachkundigen einer Generalinspektion unterzogen werden.

 

 

                    Wir führen die jährliche Wartung, ebenso die Generalinspektion nach DIN 4040-100 und

                    DIN EN 1825, zu der auch die Dichtheitsprüfung  gehört, durch.

                    Wir führen auch das Betriebstagebuch

 

 

                    Die Kommune hat das Recht, durch Entwässerungssatzung kürzere Zeiträume und Fristen

                    für die Wartung, Generalinspektion und Dichtheitsprüfung festzulegen.

 

                    Weiterhin kann die Kommune nur bestimmte Sachverständige, die die Dichtheitsprüfung

                    durchführen, zulassen.

 

 

                    Wir prüfen mit modernster Technik und messen den Wasserverlust.

                    Ein Computer berechnet die Daten und ein mehrseitiges Prüfprotokoll wird ausgedruckt,

                    dass dem Bauamt auf Verlangen vorgelegt werden kann.

 

 

 

                   

                   

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