Abscheideranlagen für Fette sind immer dann einzusetzen, wenn Fette und Öle pflanzlichen
und tierischen Ursprungs aus dem Schmutzwasser zurückgehalten werden müssen. Dies gilt
für Betriebe gewerblicher und industrieller Art, z.B. für:
Küchenbetriebe und Großküchen, z.B. Gaststätten, Hotels, Kantinen
Grill-, Brat- und Frittierküchen
Essensausgabestellen (mit Rücklaufgeschirr)
Metzgereien mit und ohne Schlachtung
Fleisch- und Wurstfabriken mit und ohne Schlachtung
Schlachthöfe (Großschlachtereien
Geflügelschlachtereien
Darmzubereitungsanlagen
Tierkörperverwertungen
Knochen- und Leimsiederungen
Seifen- und Stearinfabriken
Ölmühlen
Speiseölraffinerien
Margarinefabriken
Konservenfabriken
Fertiggerichthersteller
Fritten- und Chipserzeugungen
Erdnussröstereien
Fettabscheideranlagen sind mindestens jährlich durch einen Sachkundigen zu warten und
die Ergebnisse sind in einem Betriebstagebuch festzuhalten.
Vor der Inbetriebnahme und in Abständen von höchstens fünf Jahren müssen die Fett-
abscheideranlagen von einem Fachkundigen einer Generalinspektion unterzogen werden.
Wir führen die jährliche Wartung, ebenso die Generalinspektion nach DIN 4040-100 und
DIN EN 1825, zu der auch die Dichtheitsprüfung gehört, durch.
Wir führen auch das Betriebstagebuch
Die Kommune hat das Recht, durch Entwässerungssatzung kürzere Zeiträume und Fristen
für die Wartung, Generalinspektion und Dichtheitsprüfung festzulegen.
Weiterhin kann die Kommune nur bestimmte Sachverständige, die die Dichtheitsprüfung
durchführen, zulassen.
Wir prüfen mit modernster Technik und messen den Wasserverlust.
Ein Computer berechnet die Daten und ein mehrseitiges Prüfprotokoll wird ausgedruckt,
dass dem Bauamt auf Verlangen vorgelegt werden kann.